t-online.de (dpa)
Eine Autofahrerin wurde mit 46 statt erlaubter 30 km/h geblitzt. Das Amtsgericht Landstuhl wertete dies trotz dreier Tempo-30-Schilder als Fahrlässigkeit, nicht als Vorsatz – Bußgeld: 70 statt möglicher 140 Euro.
Geschätztes Risiko bei der Aufprallgeschwindigkeit von 46 km/h.
Spanne aus deutschen GIDAS‑Daten (Rosén & Sander 2009) und US‑Daten (AAA/Tefft 2011). Modellschätzung für Erwachsene (ca. 45 Jahre).
Eine Autofahrerin wurde mit 46 statt erlaubter 30 km/h geblitzt. Das Amtsgericht Landstuhl wertete dies trotz dreier Tempo-30-Schilder als Fahrlässigkeit, nicht als Vorsatz – Bußgeld: 70 statt möglicher 140 Euro.