Jedem passiert es, ob gewollt oder nicht – man fährt zu schnell. Aber welche Folgen könnte das haben?

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142 km/h
statt
50

Folgen für den Fußgänger

Tödlichkeit
–
Schwere Verletzung
–

Geschätztes Risiko bei der Aufprallgeschwindigkeit von 142 km/h.

Spanne aus deutschen GIDAS‑Daten (Rosén & Sander 2009) und US‑Daten (AAA/Tefft 2011). Modellschätzung für Erwachsene (ca. 45 Jahre).

Berichte & Hintergrund

Fußgänger stirbt: Angeklagter bestreitet illegales Autorennen
NDR

Ein 31-Jähriger soll im August 2023 auf der Bundesstraße 65 von Nienstädt nach Stadthagen (Landkreis Schaumburg) auf bis zu 142 km/h beschleunigt haben, wo nur 50 km/h erlaubt waren. In Stadthagen erfasste er einen 26-jährigen Fußgänger, der beim Überqueren der Straße starb. Vor dem Landgericht Bückeburg ist er wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge angeklagt; er räumt zu schnelles Fahren ein, bestreitet aber ein Rennen.